Unsere spezielle Kombination von Osteopathie- und Schmerztherapie-Methoden wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Leider auch nicht teilweise.
Sie erhalten eine ausführliche Osteopathie-Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH. Diese Rechnungen werden in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen problemlos erstattet.
Termine sind möglich, wenn Sie komplett geimpft sind bzw. einen negativen, aktuellen Test haben. Bitte bringen Sie eine Bestätigung mit zur ersten Behandlung.