Unsere spezielle Kombination von Osteopathie- und Schmerztherapie-Methoden wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Leider auch nicht teilweise.
Sie erhalten eine ausführliche Osteopathie-Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH. Diese Rechnungen werden in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen problemlos erstattet.